Ich habe in Gesprächen mit Unternehmern in der Krise eine Reihenfolge gehört, die auf den ersten Blick vernünftig klingt: erst die Lieferanten halten, bei der Bank Ruhe bewahren, und wenn wirklich gar nichts mehr geht, bei den Sozialabgaben kürzen – das merkt ja niemand sofort. Diese Reihenfolge ist einer der teuersten Irrtümer, die ich kenne. Sie ist auch die gefährlichste, weil sie sich zunächst wie eine kluge Priorisierung anfühlt.
Die Herbstmonate sind ein klassischer Zeitpunkt für diesen Reflex. Die Steuer-Vorauszahlung im September hat Liquidität gebunden, das Weihnachtsgeschäft ist noch nicht angelaufen, die Kasse ist knapper als sonst. Genau in solchen Wochen entscheiden sich Geschäftsführer, bei den Sozialversicherungsbeiträgen zuerst zu kürzen – weil ein Lieferant sofort anruft, wenn er nicht bezahlt wird, und die Krankenkasse zunächst still bleibt.
Was dabei übersehen wird, ist ein grundlegender rechtlicher Unterschied. Ein Lieferant, dem Sie eine Rechnung schuldig bleiben, hat einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Ihr Unternehmen. Das ist unangenehm, es kann zu Mahnungen, Verzugszinsen, im schlimmsten Fall zu einer Klage führen – aber es bleibt eine Frage zwischen zwei Unternehmen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist das anders. Der Arbeitnehmeranteil, den Sie vom Bruttolohn einbehalten, gehört rechtlich nie Ihrem Unternehmen. Sie verwalten ihn treuhänderisch für die Sozialkasse. Wer ihn nicht abführt, entzieht nicht dem eigenen Betrieb Liquidität – er entzieht einem Dritten Geld, das ihm nie gehört hat.
Deshalb ist das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen kein reines Liquiditätsthema, sondern ein Straftatbestand: das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB. Es trifft nicht das Unternehmen als Rechtsperson, sondern den Geschäftsführer persönlich – mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren als möglicher Höchststrafe, unabhängig davon, wie die GmbH später wirtschaftlich dasteht. Eine Insolvenz der Gesellschaft schützt hier nicht. Die persönliche Haftung des Geschäftsführers bleibt bestehen, auch wenn das Unternehmen selbst längst abgewickelt ist.
Ich sage das nicht, um Angst zu machen, sondern weil ich erlebt habe, wie oft dieser Unterschied schlicht nicht bekannt ist. Unternehmer, die bei allen anderen Zahlungen sorgfältig abwägen, behandeln die Sozialabgaben wie eine Rechnung unter vielen – einfach, weil niemand ihnen gesagt hat, dass hier eine andere Rechtslage greift. Wenn Ihnen dieser Absatz gerade neu ist: Sie sind damit nicht allein, und genau deshalb steht er hier.
Was heißt das praktisch, wenn die Liquidität eng wird? Die Reihenfolge muss sich umdrehen. Sozialversicherungsbeiträge werden zuerst gesichert, notfalls durch Kürzung an anderer Stelle – bei Lieferanten, die verhandelbar sind, bei Anschaffungen, die warten können, im äußersten Fall beim eigenen Geschäftsführergehalt. Wenn absehbar ist, dass auch das nicht reicht, ist der nächste Schritt nicht Verschieben, sondern Reden: mit der Krankenkasse über Stundung, mit einem Berater über die tatsächliche Lage des Unternehmens. Beides ist möglich, solange man aktiv wird. Keines von beidem hilft mehr, wenn die Beiträge längst rückständig sind und die Kasse das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat.
Es gibt in der Unternehmensführung eine stille Rangfolge, an die sich die meisten halten, ohne sie je aufgeschrieben zu haben: erst die eigenen Leute, dann die Partner, dann der Staat. Bei den Sozialabgaben kehrt sich diese Rangfolge in der Krise um, und die wenigsten wissen das, bevor es zu spät ist. Es ist keine Frage von Loyalität gegenüber Mitarbeitenden, ihre Sozialabgaben pünktlich abzuführen – im Gegenteil. Es ist der Teil der Lohnzahlung, der am wenigsten Verhandlungsspielraum bietet, gerade weil er nie beim Unternehmen selbst lag.
Ich habe in meiner eigenen Krise gelernt, wie leicht sich Prioritäten in einer schlechten Woche verschieben, wenn niemand die Reihenfolge klar benennt. Genau deshalb benenne ich sie hier so deutlich: Diese eine Zahlung verschiebt man nicht. Nicht, weil eine Behörde besonders unversöhnlich wäre. Sondern weil das Geld, um das es geht, nie Ihres war.